Die überarbeitete Datenschutzverordnung der Europäischen Union ist seit zwei Jahren aktiv, und die Fristen zur Umsetzung enden in wenigen Tagen. Nun frage ich mich gerade, ob in einem Rechtsstaat die verschiedenen Einrichtungen und Behörden nicht ebenfalls eine Genehmigung zur Erfassung und Verarbeitung unserer Daten benötigen. Also Einwohnermeldeamt, Polizei, Verfassungsschutz, Kraftfahrt-Bundesamt, Handels- und Handwerkskammer und wer sonst noch unsere personenbezogenen Daten erfasst.
Gibt es hier eine Anwältin oder einen Anwalt als Leserin oder Leser, die oder der sich mit Datenschutz beschäftigt? Ich habe dazu ein paar Informationen auf anwalt24.de gefunden, aber der Beitrag bezieht sich eher auf Fälle, in denen die Erfassung bekannt geworden ist. Bereits 2005 war in der Frankfurter Allgemeinen ein Beitrag zum Thema, der sich natürlich nicht mit der DSGVO aus 2016 beschäftigt. Dass der Staat immer wieder in Sachen Datenschutz vom Bundesverfassungsgericht zurückgepfiffen wird, war häufiger in den Medien zu lesen (Stichwort informationelle Selbstbestimmung).