EU-DSGVO und staatliche Datenerhebung

Die überarbeitete Datenschutzverordnung der Europäischen Union ist seit zwei Jahren aktiv, und die Fristen zur Umsetzung enden in wenigen Tagen. Nun frage ich mich gerade, ob in einem Rechtsstaat die verschiedenen Einrichtungen und Behörden nicht ebenfalls eine Genehmigung zur Erfassung und Verarbeitung unserer Daten benötigen. Also Einwohnermeldeamt, Polizei, Verfassungsschutz, Kraftfahrt-Bundesamt, Handels- und Handwerkskammer und wer sonst noch unsere personenbezogenen Daten erfasst.

Gibt es hier eine Anwältin oder einen Anwalt als Leserin oder Leser, die oder der sich mit Datenschutz beschäftigt? Ich habe dazu ein paar Informationen auf anwalt24.de gefunden, aber der Beitrag bezieht sich eher auf Fälle, in denen die Erfassung bekannt geworden ist. Bereits 2005 war in der Frankfurter Allgemeinen ein Beitrag zum Thema, der sich natürlich nicht mit der DSGVO aus 2016 beschäftigt. Dass der Staat immer wieder in Sachen Datenschutz vom Bundesverfassungsgericht zurückgepfiffen wird, war häufiger in den Medien zu lesen (Stichwort informationelle Selbstbestimmung).

Print Friendly, PDF & Email

Dirk

Jahrgang 1974, in erster Linie Teil dieser Welt und bewusst nicht fragmentiert und kategorisiert in Hamburger, Deutscher, Mann oder gar Mensch. Als selbstständiger IT-Dienstleister (Rechen-Leistung) immer an dem Inhalt und der Struktur von Informationen interessiert und leidenschaftlich gerne Spiegel für sich selbst und andere (als Vater von drei Kindern kommt dies auch familiär häufig zum Einsatz). Seit vielen Jahren überzeugter Vegetarier und trotzdem der Meinung: „Alles hat zwei Seiten, auch die Wurst hat zwei!“

Schreibe einen Kommentar