Hamburgs Olympia-Bewerbung 2024: Verfassungsänderung ermöglicht Bürgerschaftsreferendum. Oder: Wir dürfen darüber abstimmen – ist das nicht super?

Wenn vor dem Hintergrund eines geplanten Großprojektes eine Verfassungsänderung durchgeführt wird, ist eine kritische Betrachtung dieses Umstands dringend notwendig. Denn: Ein Projekt wie Olympia ist ein singuläres, temporäres Ereignis und dient in seiner Profitorientiertheit primär Partikularinteressen. Dem gegenüber steht das Allgemeinwohl, für das eine gesetzgebende Institution in erster Linie verantwortlich ist.

Am 29. November wird entschieden, ob Hamburg sich um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 bewerben wird.

Ich gebe es gerne zu: Ich habe mich anfangs überhaupt nicht näher mit dem Thema Volksabstimmung in diesem speziellen Fall auseinandergesetzt. Für mich war klar: Wir dürfen darüber abstimmen – und damit genug.

Bis dahin ist erst mal alles offen. Oder doch nicht? Wer durch die Stadt geht, bekommt den Eindruck, als sei die Bewerbung bereits in trockenen Tüchern. Das könnte daran liegen, dass man von Plakatwänden ausnahmlos mit „Olympia, das wird super“ angelächelt wird. Irgendwie einprägsam. Es könnte auch daran liegen, dass die Bewerbung offiziell ja schon tatsächlich eingereicht worden ist (s. hier). Irgendwie merkwürdig.

Diese intensive und einseitige Werbung hat mich nachdenklich gemacht. Ist es eigentlich echte Demokratie, wenn die Einflussnahme von staatlicher Seite aus so deutlich in den Vordergrund tritt?

Das Bürgerschaftsreferendum: projektorientierte Demokratie?

„Nach Artikel 50 der Hamburger Verfassung kann das Volk direkt an der Gesetzgebung der Bürgerschaft mitwirken oder eine Befassung der Bürgerschaft mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung beantragen.“ (Quelle)

Die hierzu gängigen Volksabstimmungsverfahren sind Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.

Durch die Verfassungsänderung zum 1. Juni 2015 gibt es eine weitere Möglichkeit, einen Volksentscheid herbeizuführen: das Bürgerschaftsreferendum. Hierbei

„(…) kann die Bürgerschaft auf Vorschlag oder mit Zustimmung des Senats einen Gesetzentwurf oder eine andere politische Frage von grundsätzlicher und gesamtstädtischer Bedeutung dem Volk zur Abstimmung stellen.“ (Quelle)

Wir haben also zwei Varianten:

Volksabstimmung auf Initiative

1) des Volkes oder

2) von Senat und Bürgerschaft.

Befürworter des Bürgerschaftsreferendums argumentieren damit, dass hier eine zusätzliche Möglichkeit der direkten Demokratie geschaffen wurde. Mehr Bürgerbeteiligung ist also zukünftig möglich. Das klingt für mich zunächst einleuchtend und positiv. Gerade im Hinblick auf kostenintensive Großprojekte ergibt es ja durchaus Sinn, die Bürger im Vorfeld darüber abstimmen zu lassen.

Gegner dieses Verfahrens sehen u. a. die Gefahr der möglichen Blockierung von neuen oder noch laufenden Volksinitiativen, indem Bürgerschaft und Senat durch ein beschlossenes Bürgerschaftsreferendum Themen vorzeitig für eigene Ziele „besetzen“.

Vor allem auch der Hintergrund der Verfassungsänderung, und das ist de facto die Bewerbung um die Olympischen Spiele, lässt aufhorchen und meines Erachtens durchaus berechtigte Zweifel an der Ausrichtung einer solchen Maßnahme auf das Allgemeinwohl aufkommen.

Verfassungsänderung unter Zeitdruck

Politker betonen gerne die gut ausgebaute direktdemokratische Bürgerbeteiligung in Hamburg, und entsprechend ergänzt das Bürgerschaftsreferendum diese Möglichkeiten.

Worin liegt nun die Kritik?

Die Verfassungänderung, die das Bürgerschaftsreferendum ermöglicht, wurde themenbezogen initiert. Das Zugpferd ist die Olmpia-Bewerbung, ein vom Senat gewolltes Großprojekt. Damit einhergehend entstand Zeitdruck, da Bewerbungsfristen eingehalten werden müssen. Argumentiert wird u. a. so:

„Ein späteres Referendum würde bedeuten, dass Hamburg sich bewirbt, ohne die verbindliche Zustimmung des Volkes zu haben – das ist weder sinnvoll noch demokratisch!“

„Eine zügige Umsetzung ist zudem notwendig, um beim ersten Anwendungsfall Olympia das Verfahren für ein Referendum im Herbst so zu gestalten, dass noch ausreichend Zeit ist für eine Meinungsbildung und mögliche Initiativen aus dem Volk.“ (Quelle für beide Zitate)

Akteure wie die Volksinitiative „Lex Olympia“ fordern hingegen, dass eine solche Verfassungänderung mit mehr Sorgfalt und der notwendigen Zeit angegangen werden muss. Zeit auch deshalb, um ein solch komplexes Thema in der Bevölkerung kommunizieren zu können und hierüber abstimmen zu lassen. Denn eins muss ganz klar gesagt werden: Es geht hier nicht um eine einmalige Sache und Olympia im Speziellen. Die Verfassungänderung wird zukünftig auch andere Themen bzw. Volksabstimmungen betreffen.

Die Kritiker fordern deshalb – aus meiner Sicht völlig zu Recht – ein „Lex (lateinisch für ‚Gesetz‘) Olympia“; heißt: Es wird für den Einzelfall Olympia eine vorübergehende Verfassungsänderung vorgeschlagen. Und erst danach wird mit der nötigen Zeit über die Einführung eines allgemeinen Bürgerschaftsreferendums diskutiert.

Aushebelung von Volksinitiativen?

„Im Kern bleibt es dabei: Die Bürgerschaft besetzt ein Thema ohne konkreten Vorschlag, und neue oder noch laufende Volksinitiativen sind nicht mehr zulässig, sobald die Bürgerschaft ihren Beschluss gefasst hat.“ (Quelle)

Solche Aussagen lassen bei mir zusätzlich ein mulmiges Gefühl aufkommen.

Auf der Internetseite der SPD findet man hierzu die Aussage, dass die bestehende Volksgesetzgebung (Instrumente: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid) nicht geschwächt wird. Demzufolge können bereits laufende Volksinitiativen oder Volksbegehren auch nach dem Beschluss der Bürgerschaft über die Einleitung eines Referendums ihre Verfahren weiter betreiben oder auch ihre Vorlagen dem Referendum als Gegenvorlage beifügen. Tun sie Letzteres allerdings nicht, ruhen die Volksinitiative oder das Volksbegehren, sofern das Referendum erfolgreich war (s. dazu hier).

Diesen Punkt kann man durchaus kritisch so betrachten, dass das positive Ergebnis des Referendums über dem (möglichen) Ergebnis einer anderen Instanz der Volksgesetzgebung steht. Nur bei einem erfolglos gelaufenen Referendum können bestehende Initiativen weiterhin agieren.

Auch ist zu beachten, dass es eine Sperrfrist gibt – heißt: Bei einem erfolgreichen Referendum dürfen Initiativen zum gleichen Thema für eine bestimmte Zeit nicht mehr agieren (3-5 Jahre).

Problematisch wird es auch dann, wenn eine Volksinitiative entweder noch nicht angemeldet ist oder aber bereits angemeldet, jedoch noch nicht zustande gekommen ist. In beiden Fällen ist sie dann – gemäß Einschätzung aus dieser Quelle – nicht mehr zulässig (s. dazu hier).

Der Faktor Zeit spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle beim Zustandekommen von Initiativen. So ist das Beifügen einer Gegenvorlage mit erheblichem Aufwand verbunden: dem Sammeln von Unterschriften, Verwaltungsakten etc. Gegebenenfalls wird der Beschluss zur Durchführung eines Referendums sehr kurzfristig gefasst, sodass eine Volksinitiative an zeitlichen Vorgaben scheitern muss, weil sie diese organisatorisch und personell nicht leisten kann (s. dazu hier).

Nun bin ich keine Juristin, und die Materie ist sehr komplex. Solche oben genannten Argumente unterstützen aber gerade deshalb meine Meinung, dass zur Verfassungsänderung viele offenen Fragen von fundamentalem Charakter bestehen. Und dies vor allem vor dem Hintergrund der Argumentation „Mehr Demokratie durch Bürgerschaftsreferendum“.

Meinungsmache versus Dialog & Information

Ganz entscheidend sind in diesem Zusammenhang die Themen Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, denn sie offenbaren, worum es hier wirklich geht: Stimmenfang statt Überzeugung, Meinungsmache statt Dialog & Information.

Schön wäre es natürlich, wenn ein öffentlicher Diskurs über Pro und Kontra einer Bewerbung zustande käme. In Internetforen ist dies an vielen Stellen sicherlich auch der Fall. Aber reicht das aus, um die Massen zu erreichen?

Die SPD sagt hierzu:

„Eine zügige Umsetzung ist zudem notwendig, um beim ersten Anwendungsfall Olympia das Verfahren für ein Referendum im Herbst so zu gestalten, dass noch ausreichend Zeit ist für eine Meinungsbildung und mögliche Initiativen aus dem Volk.“ (Quelle)

Meinungsbildung benötigt seine Zeit und vor allem Dingen ein Medium. Gegenargumente müssen erarbeitet, zusammengestellt und publiziert werden. Wer macht das und vor allem: Wer bezahlt das?

Die Stadt Hamburg hat hingegen aus offensichtlichen Gründen kein Interesse daran, Argumente, die gegen eine Bewerbung sprechen, öffentlichkeitswirksam darzustellen. So wird eine aggressive und kostenintensive „Meinungsbildung“ betrieben, die natürlich nur ein Ziel hat: Das „JA“ in der Abstimmung.

Wie genau soll denn nun diese Meinungsbildung vonstattengehen? Vergessen wir in dem Zusammenhang auch nicht, welchen zeitlichen Vorlauf die Olympia-Propaganda bereits hat. Monate im Voraus!

Das fängt an mit unzähligen Plakatierungen, geht über den „Olympia-Song“ bis hin zu regelmäßigen Stellungnahmen, in denen Olaf Scholz Werbung macht. Natürlich PRO.

Bemerkenswert ist auch der kommunikative Schachzug, die Einsendung der (ersten) Bewerbungsunterlagen medial auszuschlachten. Natürlich, die Bewerbung läuft ja eh schon. Da kann man ja nur noch mit JA abstimmen, oder?

Den Gipfel erreichte man mit der zeitgleichen Auslieferung von amtlichen Abstimmungsunterlagen und der Bild-Zeitung. Ich zumindest hatte beides an einem Tag im Briefkasten. Wer das Blättchen dann aufschlägt, liest gleich auf Seite 2 ein großformatiges Interview mit – natürlich! – Olaf Scholz. Und auch sonst wird erwartungsgemäß nichts Neues geboten – außer der Tatsache, dass alles toll sei mit der Bewerbung. Noch Fragen?

Auch das beigefügte Heftchen mit Stellungnahmen enthält Denkwürdiges. So sind beispielsweise die Statements von LINKEN und der AfD (beide sind für „Nein“, aber das sollte schon alles sein an Gemeinsamkeit) auf einer Seite abgedruckt. Das ist nicht nur irritierend, sondern mehr als unpassend. Die Grünen eiern herum mit einer „Ja-nein-vielleicht“-Stellungnahme und sind eigentlich für „Ja“. Aber nichts Genaues weiß man nicht. Auch wenn die Parteien natürlich selbst für die Inhalte ihrer Stellungnahmen verantwortlich sind, so ist die Zusammenstellung im Heft unglücklich – und darin sehe ich wiederum die pure Absicht der Beeinflussung.

Kleine Events vor Ort heben das Thema zusätzlich auf die ganz persönliche Ebene. So strömten z. B. am 21. 11. Menschen mit einem „Fackellauf“ von der Bergedorfer City zum Rathaus. Dort hielt der Bezirksamtsleiter eine (sicherlich flammende) Rede, anschließend konnte man bei Musik und Glühwein den Stimmzettel abgeben. Das nennt sich dann „Stadtmarketing“.

Sicher, Werbung ist erlaubt. Fakt ist aber: Mit solch einer medialen Rundumschlacht kann eine private Gegeninitiative natürlich nicht mithalten – weder finanziell noch personell.

Meine Kritik: nur Schein, kein Sein

Die Propaganda ist rein emotional ausgerichtet und lebt hauptsächlich von „Argumenten“ wie „Das kommt nie wieder“. So hält Bürgermeister Scholz „flammende Reden“, kann aber bis heute nicht schlüssig darlegen, wie Olympia von der Stadt Hamburg (re-)finanziert wird. So soll der Löwenanteil der Kosten vom Bund übernommen werden, nur gibt es hierzu noch keine Bestätigung. Um abstimmen zu können, müssen aber alle Fakten auf dem Tisch liegen. Das betrifft natürlich in erster Linie die Kosten, aber auch andere Themen wie die Nachhaltigkeit der Spiele.

Mein Fazit: wenig Demokratie dank manipulativer Aktionen im Zuge des Beschlusses zum Referendum

Die Einführung eines Bürgerschaftsreferendums mag per se in Ordnung sein. Aber es ist die Kombination der Mittel, die den demokratischen Anspruch einer solchen Maßnahme wie ein Placebo wirken lassen:

Die Durchführung unter Zeitdruck in Kombination mit manipulativer, emotional ausgelegter Werbepolitik OHNE Präsentation der entscheidenden Fakten, die für eine demokratisch-orientierte Meinungsbildung unerlässlich sind, ist für mich völlig inakzeptabel. Auch den Willen zum Dialog vermisse ich.

Wenn die Partei des Regierenden Bürgermeisters auf ihrer Internetseite solche Artikel unter dem Thema zitiert „Wie bewerten die Medien den Vorschlag für ein Bürgerschaftsreferendum und die daran geäußerte Kritik?“, dann muss ich mich fragen, wie sehr Nachdenken und Nachfragen – und echte Zustimmung zur Arbeit von Bürgerschaft und Senat – gewollt sind:

„Direkte Demokratie von unten ist eine noch recht junge Errungenschaft, aber sie funktioniert. Etliche Volksinitiativen waren erfolgreich, andere scheiterten. Das Wichtigste: Viele Themen, die vom Volk angestoßen wurden, bewegten die Menschen und trugen zu einer fruchtbaren politischen Diskussion bei. Warum nun ein solches Instrument Teufelszeug sein soll, weil es von oben angewendet wird, bleibt rätselhaft. Als ob Politik stets Böses will oder aber weniger legitimiert ist, das Volk zu befragen. Die Gegner des geplanten Referendums werfen reflexartig mit Kritik um sich und unterstellen nur üble Absichten. Damit leisten sie ihren Beitrag zur Politikverdrossenheit.“

Und dieses Instrument kann auch zukünftig nicht neutral bewertet werden, ohne den dazugehörigen Rattenschwanz an Meinungsmache zu betrachten. Denn der wird jedes Mal folgen. Und so bleibt beim Argument „mehr Demokratie“ durch das Referendum dann doch nur ein fader Beigeschmack übrig. Schade.

Wir sind deshalb mehr denn je gefragt, uns selbst zu informieren und uns damit in die Lage zu versetzen, eine Entscheidung treffen zu können.

Und was wir noch tun können: Initiativen zu unterstützen, die sich für die Thematik Volksentscheid und mehr direkte Demokratie einsetzen, wie z. B. diese hier: http://rettetdenvolksentscheid.de.

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Tina

Jahrgang 1972, Linkshänderin, mal nett, mal launisch, mag Nudeln, Vodka und Hunde. Meine Texte sind abhängig von Tagesform (siehe Stichwort "launisch") und Tagesaktualität. Grundsätzlich treiben mich Themen wie "Gerechtigkeit" und "Gemeinschaft" um bzw. wie wir als Gesellschaft gut miteinander leben können, ohne Hackordnung, ohne Menschen zurückzulassen.

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