NetzDG: Unsinn mit Ansage

Eigentlich sollte ein Artikel in der Zeit zur Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Beatrix von Storch und Alice Weidel (beide AfD) in die letzten Wochenhinweise, doch dann kamen weitere Artikel zu dem Thema hinzu. Und da vermutlich in nächster Zeit immer mal wieder das seit 1. Januar in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz thematisiert werden dürfte, schien es mir angebracht, dann doch einen eigenen Beitrag dazu zu verfassen.

Kann man von Storchs und Weidels Aussagen – die vor allem von Frust gekennzeichnet zu sein scheinen, dass in der letzten Silvesternacht in Köln nicht erneut irgendwelche Übergriffe stattfanden, die von der Rechtspartei populistisch ausgeschlachtet werden können – noch ziemlich klar volksverhetzenden Charakter attestieren, sodass eine Sperrung schon irgendwie gerechtfertigt erscheint oder zu legitimieren ist (im Sinne der Gesetzesintention), so zeigt sich die Absurdität der neuen gesetzlichen Regelung dann allerdings kurz danach: Das Satiremagazin Titanic reagierte auf die hetzerischen Tweets mit eigenen Von-Storch-Statements auf Twitter, die daraufhin auch entfernt wurden – und wenig später wurde dann sogar der gesamte Account der Satiriker gesperrt, wie ein Artikel auf MEEDIA berichtet.

Und auch wenn laut einem weiteren MEEDIA-Artikel die Sperre des Titanic-Accounts von Twitter nach ein paar Tagen wieder aufgehoben wurde, so bleibt doch zumindest die Frage im Raum stehen: Wäre das wohl bei jemandem, dessen Account gesperrt und/oder Tweets blockiert wurden und der nicht die Möglichkeiten hat, wie die Titanic öffentlichen Druck aufzubauen, auch so abgelaufen? Ich tippe mal eher nicht …

Auch Sascha Lobo nahm sich in seiner Kolumne auf Spiegel Online dieses Vorfalls an und belegte mit einigen Quellen, dass genau dieses Szenario von Kritikern des Gesetzes aus unterschiedlichsten politischen Lagern und Gruppierungen so vorhergesagt wurde, was nun schon am zweiten Tag von dessen Gültigkeit medienwirksam eintrat: Die Entscheidung, ob etwas Satire, Überspitzung, ein Zitat oder tatsächlich ein hetzerischer Inhalt sei, wird in die Hände von privaten Anbietern gelegt, die damit heillos überfordert sind und aufgrund der drohenden hohen Geldstrafen dann lieber einmal mehr als zu wenig etwas sperren.

Lobo kritisiert das NetzDG daher zu Recht als unausgegoren und „dämlich“, nämlich als Schnellschuss im Wahlkampf, um populistisch das Thema „Hatespeech und Fake News im Internet“ besetzen zu können. Einer Lösung des Problem von Hass und Hetze in sozialen Medien dürfte dieses Gesetz damit eher im Wege stehen, als hier konstruktiv etwas voranzubringen.

Jens Berger weist dann in einem Artikel auf den NachDenkSeiten auf einen weiteren ausgesprochen unschönen Aspekt des NetzDG hin: Wie man gleich schon am Jahresanfang sah, dürften es vor allem die rechten Hetzer der AfD sein, die sich dieses Gesetz zunutze machen, um sich selbst mal wieder schön als Opfer darstellen zu können. Passt ja auch nur allzu gut ins AfD-Narrativ, dass es keine Meinungsfreiheit geben würde, was ja ständig bemüht wird, wenn sich mal Stimmen kritisch zu rassistischem AfD-Müll äußern.

So kann die AfD also weiter mit Provokationen gezielt Aufmerksamkeit erheischen, was ja auch der eigentliche Sinn von derart verhetzenden Aussagen ist. Da geht es nicht um Diskussion oder Meinungsäußerung, sondern allein um weiter Verbreitung, und dazu tragen eben auch diejenigen bei, die das Ganze dann kritisch zitieren. Die AfD-Trolle wissen genau, wie so was funktioniert, ist es doch ihr ureigenes politisches Geschäft, aus derartigen Skandalisierungen Kapital zu schlagen.

Ob das dem Justizministerium beim Verfassen und Erlassen dieses Gesetzes nicht klar gewesen sein sollte? Kaum vorstellbar, denn es wurde ja im Vorfeld in der öffentlichen Diskussion genau hierauf oft genug hingewiesen. Warum trat das Gesetz dann aber dennoch in Kraft? Darüber kann man nur spekulieren. Und da wäre die Möglichkeit, dass das aus reinen PR-Gründen so geschehen wäre, noch die harmloseste – im Vergleich zur Vorstellung, mit dem NetzDG professionellen Hetztrollen ein perfektes Instrument zur Selbstinszenierung liefern zu wollen.

Klar ist in jedem Fall schon mal nach nicht einer Woche geworden: Mit dem NetzDG wird eben nur vermeintlich gegen die Symptome, nicht aber gegen die Ursachen eines stetig verrohenden öffentlichen Diskurses vorgegangen. Letzteres scheint also im Sinne vom maasschen Ministerium zu sein – die andere Möglichkeit wäre, dass dort gnadenlose Inkompetenz herrschen würde. Beides nicht gerade beruhigende Aussichten, wie ich finde …

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Karl

Jahrgang 1969, ist nach einem Lehramtsstudium und diversen beruflichen Tätigkeiten seit 2002 freiberuflicher Lektor (Auf den Punkt). Nach vielen Jahren in Hamburg, lebt er nun seit November 2019 in Rendsburg. Neben dem Interesse für politische Themen ist er ein absoluter Musikfreak und hört den ganzen Tag Tonträger. An den Wochenenden ist er bevorzugt in Norgaardholz an der Ostsee und genießt dort die Natur.

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