Paragraf 219 a – offener Brief an die SPD

Gerade erreichte mich eine E-Mail mit dem Link zu einem offenen Brief an die SPD-Bundestagsfraktion. Dabei geht es um den umstrittenen Paragrafen 219 a: „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Dieser Paragraf wird jedoch so ausgelegt, dass bereits öffentlich zugängliche Informationen von Ärzten als Werbung gewertet und entsprechend bestraft wird (mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug). Sobald ärztliche Fachkräfte also auf ihrer Website schreiben, dass sie auch zu Schwangerschaftsabbrüchen beraten, machen sie sich strafbar.

Weiterlesen