Heribert Prantl: Der Terrorist als Gesetzgeber

Ein politisches Buch von 2008 – welche Erkenntnisse sollte einem das noch bieten? Eine durchaus berechtigte Frage in unseren schnelllebigen Zeiten, allerdings ist es gerade aus heutiger Sicht hochinteressant, sich mit Heribert Prantels Analysen von vor fast zehn Jahren zu beschäftigen, da sie ziemlich genau die Entwicklungen beschreiben, die die deutsche Politik in Bezug auf Terrorismus seitdem genommen hat. Wobei ich mir kaum vorstellen kann, dass Prantl sein Werk als eine Art Bedienungsanleitung verstanden hat …

Zum Autor: Heribert Prantl dürfte den meisten vor allem als Mitglied der Chefredaktion der Süddeutschen Zeitung bekannt sein. Da er zuvor allerdings auch als Staatsanwalt und Richter tätig war, sind seine Betrachtungen juristisch ausgesprochen fundiert, ohne dabei allerdings für Laien zu trocken oder kompliziert zu sein.

In seinem Buch „Der Terrorist als Gesetzgeber“, dessen Untertitel „Wie man mit Angst Politik macht“ schon andeutet, worauf es Prantl ankommt, beschäftigt er sich mit den Entwicklungen des deutschen Rechtsstaates unter der stetig zunehmenden Angst vor Terror – ein Thema, was zurzeit ja absolut aktuell ist. Dabei werden strafrechtliche Grundlagen beschrieben, die unser Rechtssystem bisher kennzeichneten, und wie mittlerweile immer mehr hiervon abgewichen wird, vor allem eben unter dem Eindruck der Angst vor Terror.

Diese lässt sich nämlich prima instrumentalisieren, um nicht nur die Überwachung aller Bürger immer weiter auszubauen (Stichwort Vorratsdatenspeicherung, die Prantl damals bereits ausgesprochen kritisch beurteilte), sondern es werden eben auch andere Tabubrüche diskutiert und eingefordert, so zum Beispiel die Anwendung von Folter (in den USA ja beispielsweise schon zur Genüge praktiziert).

Auch einem Wandel der grundsätzlichen Praxis der rechtlichen Bestrafung widmet Prantl ein Kapitel, nämlich dass es zunehmend weniger darum geht, Taten, die auch tatsächlich ausgeführt wurden, zu bestrafen, sondern präventiv Menschen zu sanktionieren, die Straftaten begehen könnten (s. dazu aktuell die Diskussion um unbegrenzte Haft für sogenannten Gefährder in Bayern). Dieser Wandel stellt elementare rechtsstaatliche Prinzipien infrage und öffnet einer totalitären Willkürjustiz Tür und Tor, weshalb Prantl dem auch entsprechend ablehnend gegenübersteht.

Ebenso wird beleuchtet, was die Konsequenzen sind, wenn Terroristen zunehmend als Feinde der Gesellschaft angesehen werden und somit einem Feindstrafrecht statt dem „normalen“ Strafrecht unterliegen. Auch hier findet eine Unterminierung rechtsstaatlicher Prinzipien statt, Prantl schreibt sogar von der „Zerstörung des Rechtsstaates“. Auch hier zeigt einem der Blick auf die USA, genauer gesagt nach Guantanamo, das derartige Befürchtungen nicht gerade aus der Luft gegriffen sind.

Angesichts immer umfassenderer Überwachung und stetig weiterreichenden Befugnissen für Geheimdienst, die ja gerade im letzten Jahr gesetzlich zementiert wurden, erscheint Prantls Buch sehr weitsichtig, ja fast schon prophetisch. Immerhin war der ganze  NSA-Skandal damals ja noch einige Jahre in der Zukunft, und auch die neusten technischen Methoden der umfassenden Überwachung via Smartphones, Internet und Smart-Home-Produkten steckten noch in den Kinderschuhen. Gerade das macht das Buch so wertvoll: Es zeigt auf, dass die Wandlung des Rechtsstaates hin zu einem zunehmend totalitären Überwachungsstaat nicht einfach so aufgrund neuer technologischer Möglichkeiten quasi vom Himmel gefallen ist, sondern eben schon weitaus länger betrieben wurde.

Von einer erschreckenden Prophetie ist dann zudem noch das Kapitel „Der Flüchtling als Verbrecher“ – da klingt ja in der Tat schon der Titel nach einer mittlerweile gängigen Parole von jedem Patriotenstammtisch. Prantl beschreibt dort die Demontage des Rechtsstaates, die im Asylrecht der EU vorweggenommen wurde (was ja mittlerweile, auch auf nationalstaatlicher Ebene, noch mehrfach weiter verschärft wurde), und wenn man so etwas liest, dann ist es erschreckend, dass es bereit 2008 geschrieben wurde:

Die Flüchtlinge gelten als Feinde des Wohlstands. Die Europäische Union schützt sich vor ihnen wie vor Terroristen: man fürchtet sie nicht wegen ihrer Waffen, sie haben keine; man fürchtet sich wegen ihres Triebes, sie wollen nicht krepieren, sie wollen überleben – sie werden also behandelt wie Triebtäter; und sie werden betrachtet wie Einbrecher, weil sie einbrechen wollen in das Paradies Europa; und man fürchtet sie wegen ihrer Zahl und sieht in ihnen so eine Art kriminelle Vereinigung. Deswegen wird aus dem „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, wie sich Europa selbst nennt, die Festung Europa. (Seite 173)

Spätestens jetzt bekommt dieses Buch noch eine weitere Dimension hinzu: Es zeigt auf, dass jeder Politiker und Journalist, der uns seit 2015 erzählt, dass man ja von der Zahl der Flüchtlinge so sehr überrascht worden sei, ein dreister Lügner ist. Wenn Heribert Prantl bereits sieben Jahre zuvor in der Lage war, diese Problematik so deutlich zu erfassen und zu beschreiben, dann sollte man doch wohl davon ausgehen können, dass diejenige, die sich mit Flüchtlingspolitik beschäftigen, das auch mitbekommen haben sollten, oder?

Insofern halte ich „Der Terrorist als Gesetzgeber“ für ein elementar wichtiges Buch, wenn man die Justiz-, Sicherheits- und Flüchtlingspolitik der letzten Jahre verstehen und einordnen möchte.

Bestellen kann man das hier direkt beim Verlag, dort finden sich auch formelle Infos dazu. Am besten ist es allerdings, wenn Ihr zuseht, das bei Eurem lokalen Buchhändler zu ordern.

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Karl

Jahrgang 1969, ist nach einem Lehramtsstudium und diversen beruflichen Tätigkeiten seit 2002 freiberuflicher Lektor (Auf den Punkt). Nach vielen Jahren in Hamburg, lebt er nun seit November 2019 in Rendsburg. Neben dem Interesse für politische Themen ist er ein absoluter Musikfreak und hört den ganzen Tag Tonträger. An den Wochenenden ist er bevorzugt in Norgaardholz an der Ostsee und genießt dort die Natur.

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