Gerade erreichte mich eine E-Mail mit dem Link zu einem offenen Brief an die SPD-Bundestagsfraktion. Dabei geht es um den umstrittenen Paragrafen 219 a: „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Dieser Paragraf wird jedoch so ausgelegt, dass bereits öffentlich zugängliche Informationen von Ärzten als Werbung gewertet und entsprechend bestraft wird (mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug). Sobald ärztliche Fachkräfte also auf ihrer Website schreiben, dass sie auch zu Schwangerschaftsabbrüchen beraten, machen sie sich strafbar.
Ich persönlich bin für den Schutz jeglichen Lebens, was eine Abneigung gegen Abtreibung mit sich bringt. Allerdings geht es bei diesem Paragraf ja nur um die Bereitstellung von Informationen zum Thema, und die sollten allen Menschen zugänglich sein. Wenn sich die betroffenen Frauen informieren wollen, dann doch bitte bei sachkundigen Personen wie Ärzten! Im 21. Jahrhundert noch Gesetze gegen Aufklärung zu verteidigen, zeigt für mich schon klar, mit welchen dogmatischen Mitteln die Hardliner unter den Abtreibungsgegnern arbeiten. Jedes Jahr werden Praxen und Ärzte angegriffen, die den Schwangerschaftsabbruch anbieten (siehe z. B. hier). Das erinnert mich doch mehr ans Mittelalter.
Der offene Brief resultiert aus der Tatsache, dass die SPD einen Antrag auf Streichung des Paragrafen am 13. März beim Rechtsausschuss des Bundestages zurückgezogen hat (Linke, Grüne und FDP unterstützen weiterhin die Streichung des Paragrafen), was unmittelbar mit der Koalition mit der CDU/CSU zusammenhängt. Um das Anliegen zu unterstützen, kann man sich über die Kommentare der unten aufgeführten Website äußern, und natürlich werden auch Spenden gern angenommen. Mehr findet sich auf der Seite „Solidarität mit Kristina Hänel“:
Bei Panorama3 hat man mal eine Frauenärztin zu Wort kommen lassen. Hören wir doch mal rein, was sie dazu zu sagen hat: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Gedanken-einer-Frauenaerztin,frauenaerztin100.html