Die AfD als Prüffall des Verfassungsschutzes

Vor einigen Tagen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz verlautbaren lassen, dass die AfD zum Prüffall erklärt würde. Das bedeutet, dass nun weiteres Material über die Rechtsaußenpartei gesammelt wird, um festzustellen, ob tatsächlich eine generelle Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Landes von der AfD in ihrer Gesamtheit ausgeht (die Jugendorganisation der Partei Junge Alternative [JA] und der sogenannte Teil „Der Flügel“ um Björn Höcke sind bereits eine Stufe weiter und zum Verdachtsfall erklärt worden). Prima, mag sich da nun der eine oder andere denken ob der immer wiederkehrenden rassistischen, menschenverachtenden, völkischen, nationalistischen und antisemitischen Aussagen von AfDlern – doch so wie das Ganze nun bisher abgelaufen ist, profitiert vor allem einer davon: die AfD selbst.

Das klingt vielleicht erst mal ein bisschen merkwürdig, allerdings wird das deutlicher, wenn man sich anschaut, was Heinrich Schmitz in einem Artikel auf Die Kolumnisten zu diesem Vorgang schreibt. Er stellt nämlich zu Recht die Frage, warum der Umstand, dass die AfD zum Prüffall erklärt wurden, überhaupt explizit so in die Öffentlichkeit getragen wurde. Dies ist nämlich keinesfalls ein übliches Vorgehen, zumal es ja auch nur um eine Prüfung geht.

So fasst Schmitz das auch folgendermaßen zusammen:

1. Es gab keine Notwendigkeit, dies der Öffentlichkeit mitzuteilen, da ein Prüffall nichts besonderes, sondern eigentlich nur der Alltag des Dienstes ist und nach dessen eigener Einschätzung die „Verdachtssplitter“ sich (noch) nicht verdichtet haben. Da hätte man dann halt im Geheimen prüfen sollen bis man etwas handfestes nachweisen kann, wie es sich für einen Geheimdienst gehört.

2. Bereits die Mitteilung über eine Befassung des Verfassungsschutzes mit einer Partei könnte diese in ihren Rechten auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 S. 2 GG beeinträchtigen. Die AfD könnte die Rechtswidrigkeit gerichtlich feststellen lassen. Die Erfolgschancen dürften gar nicht so schlecht sein.

3. Die AfD kann nun nicht nur eine große Opferarie anstimmen, sondern auch noch für den Fall, dass sie den „Prüffall“ unbeschadet übersteht, behaupten sie sei eine vom Verfassungsschutz überprüfte Partei, habe also quasi ein staatliches Prüfsiegel der Verfassungstreue bekommen.

Und siehe da, am gleichen Tag, als Schmitz‘ Kolumne erschien, wurde dann auch vermeldet (s. hier), dass die AfD tatsächlich eine Klage gegen die Überprüfung durch den Verfassungsschutz einreichen will. Punkt 3. wird dabei natürlich auch sogleich bemüht, denn die Opferrolle nimmt die AfD ja ständig nur allzu gern an.

Schmitz bezeichnet das Ganze als „Fehler“ des neuen Präsidenten des Verfassungsschutz Thomas Haldewang, der ja erst kürzlich den AfD-Freund Hans-Georg Maaßen nach zahlreichen Fehltritten und offensichtlicher Rechtslastigkeit im Amt beerbt hat. Doch ist jemand wie Haldewang wirklich so naiv, um nicht zu sagen dämlich, die Folgen einer solchen Ankündigung nicht vorhersehen zu können?

Es ist ja nun nicht so, dass davon ausgegangen werden muss, dass nach Maaßens Abgang keine Rechtsextremen mehr beim Verfassungsschutz ihr Unwesen treiben. Um sich dessen klar zu sein, reicht es ja bereits aus, die Rolle der Verfassungsschützer beim NSU-Komplex zu berücksichtigen, und auch sonst hat sich der Inlandsgeheimdienst ja schon des Öfteren als Hort rechter Gesinnung präsentiert. Könnte es also nicht vielmehr sein, dass Haldewang gar keinen Fehler beging, sondern der AfD mit voller Absicht eine Steilvorlage gab, indem er deren Überprüfung öffentlich erklärte?

Ich fände das zumindest nicht allzu weit hergeholt …

Denn dass der Verfassungsschutz nun nicht plötzlich ein Hort der Transparenz geworden ist, sieht man ja auch daran, dass das Gutachten zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD schön unter Verschluss gehalten werden sollte. Das hat allerdings nich so richtig gut geklappt, sodass sich nun auf Netzpolitik.org eine vollständige Version dieser Verfassungsschutzanalyse findet, die so der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Damit dürfte man auf Seiten des Verfassungsschutzes wohl eher weniger gerechnet haben.

Die sich in diesem Gutachten findenden brisanten und die AfD belastenden Tatsachen wären nämlich, so schätze ich mal, im Fall eines positiven Klagebescheids im Sinne der AfD (von dem, wie Schmitz erläutert, aus juristischer Sicht auszugehen ist) einfach in einer Schublade oder in einem Schredder verschwunden – und das wäre es dann gewesen.

Der Schaden ist so nun durch das Verhalten Haldewangs eh schon groß genug: Der Verfassungsschutz kann sagen, er wollte ja die AfD prüfen, diese wird dann doch nicht überprüft und kann einfach so weitermachen wie bisher, und der gesamte rechte Rand der Republik freut sich.

Für mich sieht das also eher nach einer Schmierenkomödie aus, mit welcher der Verfassungsschutz vermeiden wollte, gegen die Gesinnungsgenossen von der AfD ernsthaft vorgehen zu müssen. Der neue Präsident des Dienstes haut zwar nicht so offensichtlich (und offensiv) daneben wie sein Vorgänger, macht seinen Job aber leider auch nicht besser …

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Karl

Jahrgang 1969, ist nach einem Lehramtsstudium und diversen beruflichen Tätigkeiten seit 2002 freiberuflicher Lektor (Auf den Punkt). Nach vielen Jahren in Hamburg, lebt er nun seit November 2019 in Rendsburg. Neben dem Interesse für politische Themen ist er ein absoluter Musikfreak und hört den ganzen Tag Tonträger. An den Wochenenden ist er bevorzugt in Norgaardholz an der Ostsee und genießt dort die Natur.

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