Verfassungsbeschwerde gegen CETA

Wer es bis jetzt noch immer nicht mitbekommen hat: Länger als die TTIP-Verhandlungen mit den USA laufen bereits die Verhandlungen zu CETA mit Kanada. Auch hier sollen außergerichtliche Klagen möglich sein, und da ca. 80 % aller US-Firmen einen Firmensitz in Kanada haben, können auch diese US-Firmen mit CETA ihre vermeintlichen Rechte einklagen.

Gegen die unlegitimierte Teilzulassung, bevor ein einziges Parlament in den Mitgliedstaaten seine Zustimmung erteilt hat, kann man kostenlos eine Verfassungsbeschwerde (Bürgerklage) einreichen. Hier geht es zum Antrag, der ausgedruckt und eingeschickt werden muss, da es ein offizielles Verfahren gibt, das ein campact-Prozessvertreter für uns alle zur Verhandlung bringen wird. Ich halte es für unglaublich wichtig, die Proteste gegen die neoliberale Marktwirtschaft nicht abreißen zu lassen. Jetzt mitmachen:

www.ceta-verfassungsbeschwerde.de

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Dirk

Jahrgang 1974, in erster Linie Teil dieser Welt und bewusst nicht fragmentiert und kategorisiert in Hamburger, Deutscher, Mann oder gar Mensch. Als selbstständiger IT-Dienstleister (Rechen-Leistung) immer an dem Inhalt und der Struktur von Informationen interessiert und leidenschaftlich gerne Spiegel für sich selbst und andere (als Vater von drei Kindern kommt dies auch familiär häufig zum Einsatz). Seit vielen Jahren überzeugter Vegetarier und trotzdem der Meinung: „Alles hat zwei Seiten, auch die Wurst hat zwei!“

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