Der Staat, insbesondere die Exekutive des Staates, muss die Sicherheit seiner Bürger und Bürgerinnen gewährleisten. Das ist oberste Pflicht und Rechtfertigung jedes Staatswesens.
Der Staat, insbesondere die Exekutive des Staates, muss die Sicherheit seiner Bürger und Bürgerinnen gewährleisten. Das ist oberste Pflicht und Rechtfertigung jedes Staatswesens.