Bestrafung: Rehabilitation oder Rache?

Wozu haben wir Gerichte und Gefängnisse? Die Frage nach den Gerichten würde ich pauschal so beantworten: Justitia (Gerechtigkeit). Wir wollen Verhaltensregeln nicht auf dem Prinzip des Rechts des Stärkeren gründen, sondern „gleiches Recht für alle“. Allerdings ist der Umgang mit verurteilten Straftätern eine ziemlich kontroverse Sache, sodass ein einfacher Katalog wie der Bußgeldkatalog im Straßenverkehr schnell an seine Grenzen kommt. Es spielen viele Faktoren eine Rolle, wie kriminelle Vorgeschichte, Tatumstände (zeitliche, räumliche wie auch soziale) und Einsicht in die eigene Schuld.

In welchem Punkt ich mir ziemlich sicher bin: Strafvollzug im amerikanischen Sinne bringt keine Resozialisierung. Im Gegenteil: Unschuldige und Gelegenheitstäter werden mit Schwerkriminellen in ein Gebäude gesteckt, in Bezug auf Resozialisierung weitestgehend sich selbst überlassen und als billige Arbeitskräfte auf einem Sklavenmarkt 2.0 ausgebeutet. Dieses System scheint rentabel, wenn man sich die Anzahl der inhaftierten Amerikaner in den letzten 100 Jahren anschaut (siehe der Einfachheit halber Wikipedia). Kein Wunder, dass die Rückfallquote dort bei ca. 70 bis 80 % liegt.

Das komplette Gegenteil scheint der Strafvollzug in Norwegen: Die Insel Bastøy beherbergt über 100 inhaftierte Schwerverbrecher (z. B. für Mord) ohne Zäune oder Mauern mit gerade einmal vier Wärtern. Der Gedanke der Resozialisierung steht an erster Stelle, sodass sich Insassen eines herkömmlichen Gefängnisses diese Freizügigkeit durch Wiedereingliederung verdienen können. Dies sorgt unter anderem dafür, dass immer mehr Haftanstalten in Norwegen geschlossen werden und die Rückfallquote von Insassen dieser Insel bei deutlich unter 20 % liegt.

Vor Kurzem wurde ein ehemaliger SS-Offizier in einem Dorf nahe Hildesheim enttarnt (panorama berichtete). In der Gemeinde ist er ein angesehenes Mitglied, dass auch durch seine ehrenamtliche Tätigkeit zum sozialen Miteinander beiträgt. Seitdem die Menschen davon gehört haben, nehmen trotzdem viele den alten Mann in Schutz und wollen ihn „auf seine alten Tage“ nicht im Gefängnis wissen. Er ist nachweislich an der Ermordung von 86 unschuldigen Zivilisten beteiligt und bereut die Taten während des Krieges nicht. Im Gegenteil: Er spielt diese Verbrechen herunter und zweifelt auch an der Ermordung von ca. sechs Millionen Juden (denn „so viele gab es doch gar nicht in Deutschland“, meint Karl M.). Solange man nicht selbst Mitglied dieser Gemeinde ist, scheint mir ein Urteil ungleich einfacher (der Täter sollte aus meiner Sicht trotz seines hohen Alters nicht ohne entsprechende Resozialisierungsmaßnahmen „davonkommen“).

Das Ziel der Rechtsprechung sollte im Idealfall sein, dass die Öffentlichkeit vor weiteren Straftaten einer Person geschützt ist und ein Prozess der Rehabilitation (Wiedereingliederung in die Gesellschaft) durchlaufen wird. Was jedoch von den Opfern und Angehörigen ebenfalls oft eingefordert wird, ist die ungeschminkte Rache (im Sinne einer Wiedergutmachung von Unrecht). Der oben geschilderte Fall mit dem SS-Offizier ist insofern kontrovers, da die Tat in Kriegszeiten stattfand (was aus Unrecht kein Recht macht!) und der Täter in einer friedlichen Zeit nach dem Krieg als angesehenes und engagiertes Mitglied der Gesellschaft agierte. Wäre der zu rehabilitierende Aspekt, das Handeln des Täters in Kriegszeiten (was entsprechend „derzeit“ nicht zutage tritt), in messbarer Form von Sühne oder Reue möglich?

Dies wirft für mich persönlich aber auch die Frage auf: Zu welchen Taten sind Menschen in Kriegszeiten im Stande, die in friedlichen Zeiten „keiner Fliege etwas zuleide tun“? Oder anders gesagt: Welche Umstände verändern die Bewertung einer Straftat und ab wann wird jeder von uns hypothetisch zum Straftäter? Und welche Verantwortung trage ich als Teil dieser Gesellschaft, einem straffälligen Mitglied eine Wiedereingliederung zu ermöglichen?

Auf jeden Fall ein Thema, was mich in den kommenden Tagen oder gar Wochen noch beschäftigen wird. An dieser Stelle noch einmal meine Empfehlung für die Michael Moore Dokumentation „Where to invade next“, welche auch den Strafvollzug in Norwegen und den der Vereinigten Staaten in Bezug zueinander setzt und deutliche Kritik am amerikanischen System übt.

Print Friendly, PDF & Email

Dirk

Jahrgang 1974, in erster Linie Teil dieser Welt und bewusst nicht fragmentiert und kategorisiert in Hamburger, Deutscher, Mann oder gar Mensch. Als selbstständiger IT-Dienstleister (Rechen-Leistung) immer an dem Inhalt und der Struktur von Informationen interessiert und leidenschaftlich gerne Spiegel für sich selbst und andere (als Vater von drei Kindern kommt dies auch familiär häufig zum Einsatz). Seit vielen Jahren überzeugter Vegetarier und trotzdem der Meinung: „Alles hat zwei Seiten, auch die Wurst hat zwei!“

Schreibe einen Kommentar