„Das Kerngeschäft der Klägerin ist die Vermarktung von Werbung. Journalistische Inhalte sind das Vehikel, um die Aufmerksamkeit des Publikums für die werblichen Inhalte zu erreichen.“
Aussage von den Anwälten des Axel Springer Verlags im Schriftsatz zur Klage gegen die Eyeo GmbH/Adblock Plus, durch deren Vertrieb von Werbeblockern sich Springer geschädigt sieht.
Dem ist dann eigentlich nur noch die Quelle hinzuzufügen: https://www.zeit.de/digital/internet/2016-09/eu-urheberrecht-reform-kommission-journalismus-leistungsschutzrecht.