Wenn vor dem Hintergrund eines geplanten Großprojektes eine Verfassungsänderung durchgeführt wird, ist eine kritische Betrachtung dieses Umstands dringend notwendig. Denn: Ein Projekt wie Olympia ist ein singuläres, temporäres Ereignis und dient in seiner Profitorientiertheit primär Partikularinteressen. Dem gegenüber steht das Allgemeinwohl, für das eine gesetzgebende Institution in erster Linie verantwortlich ist.
Ein Gastbeitrag von Tina Voggenreiter.

