Ein Gastartikel von Heinz Peglau
Es ist das Wesen von Eigentum, dass es ausgrenzt! Die Nicht-Eigentümer werden von den Eigentümer ausgegrenzt, haben nur gegen Entgelt, wenn überhaupt, das Recht auf Nutzung, nur zeitweise und nur solange es dem Eigentümer gefällt und oft hat nur der die Möglichkeit, dessen Nase dem Eigentümer gefällt. Letzteres ist am Wohnungsmarkt gut zu beobachten.